Gewerbeversicherung
Betriebshaftplichtversicherung
Die Betriebshaftplichtversicherung ist die wichtigste aller gewerblichen Versicherungen. Sie ist eine unbedingte
Notwendigkeit für jeden Gewerbetreibenden. Die Betriebshaftplichtversicherung kommt für Schäden auf, die durch Sie oder einen
Ihrer Mitarbeiter einem Dritten gegenüber verursacht werden. Darüber hinaus prüft sie, ob die an Sie gestellten Schaden-
ersatzansprüche gerechtfertigt sind. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann
von der Haftplichtversicherung getragen.
Neben Schäden, bei denen Sie oder Ihre Mitarbeiter anderen durch eine Handlung aktiv (also durch „Ihr Tun“), schädigen,
kann z. B. auch eine Vernachlässigung der Verkehrssicherungsplicht zu einem Schaden mit entsprechenden Forderungen
führen. Da es keine pauschale Summenbegrenzung für Schadenersatzansprüche gibt, kann bei einem großen Schaden
schnell der Fortbestand der Firma auf dem Spiel stehen. Einzelunternehmer und Freiberuler sind in der Regel zudem auch
zusätzlich persönlich mit Ihrem Privatvermögen haftbar.
Vermögensschadenhaftplichtversicherung
Während die Betriebshaftplicht für Personen- und Sachschäden, sowie daraus resultierenden Vermögensschäden (z. B.
Verdienstausfall) aufkommen, sind reine Vermögensschäden nicht versichert.Typische Schadenfälle in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sind:
- Fehlerhafte Beratung
- Nichtbeachtung von Fristen
- Verjähren lassen von Mitgliedsbeiträgen
- Fehler bei der Materialbeschaffung
Beratungsfehler, Fehlauskünfte, Fristverversäumnisse
Persönliche Haftpflichtversicherung für Manager
- Anwaltliche telefonische Erstberatung
- 3-fach maximierte Versicherungssumme
- 12 Jahre unverfallbare Nachmeldefrist
- Beratungsleistung zur Vermeidung von Pflichtverletzungen
Sach-und Ertragsaufallversicherungen für den Mittelstand
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